Insolvenzverfahren über Dero Bank AG eröffnet
Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 14. März 2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dero Bank AG eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte bereits am 8. Februar 2018 ein sogenanntes Moratorium gegenüber der Dero Bank AG erlassen und am 13. Februar 2018 Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 21. Februar 2018 war Dr. Jaffé bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden.
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Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zählt seit mehr als zwei Jahr-zehnten zu den führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insol-venzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreiten-den Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insol-venz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich be-friedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Dr. Jaffé und die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sach-walter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.
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