Insolvenzverfahren über Huthert & Sachs Backstubb eröffnet – Geschäftsbetrieb muss eingestellt werden
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg – Insolvenzgericht – vom 01.02.13 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthert & Sachs Backstubb GmbH eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Schuldnerin betrieb in Wiesloch eine Bäcker- und Konditorei. Täglich wurden mehr als 200 Artikel frisch produziert und gebacken.
Seit dem 03.12.12 war über das Vermögen der Schuldnerin ein Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin dauerhaft zu sanieren, scheiterten. Der letzte verbliebene Investor brach Ende Januar 2013 die Gespräche ab. Er befürchtete, sämtliche 64 Arbeitsverträge wegen der Vorschrift des § 613 a BGB übernehmen zu müssen. Dies wollte er nicht, weil der Geschäftsbetrieb in seiner jetzigen Form unrentabel war.
Die Schuldnerin produzierte überwiegend Backwaren für 100 Filialen der Netto Marken-Discount AG & Co. KG im Rhein-Neckar-Main-Gebiet. Diese kündigte fristlos am 08.01.13 den Belieferungsvertrag. Dadurch brach die Produktion bei der Huthert & Sachs Backstubb GmbH nahezu vollständig ein.
Der Insolvenzverwalter hält die fristlose Kündigung für unwirksam, weil er der Ansicht ist, dass die Netto Marken-Discount AG & Co. KG keinen wichtigen Grund für die Kündigung hatte. Bezeichnend ist auch, dass ein Tag nach der fristlosen Kündigung des Belieferungsvertrags bei der Schuldnerin am 09.01.13 der Lebensmittelkontrolldienst erschien. Dieser wurde aufgrund einer Anzeige einer Filiale der Netto Marken-Discount AG & Co. KG aus Frankfurt tätig. Diese behauptete, von der Schuldnerin Ware erhalten zu haben, die mit Schädlingen befallen gewesen sein soll. Der für Wiesloch zuständige Wirtschaftsmittelkontrolldienst konnte jedoch keine Hygienemängel bei der Huthert & Sachs Backstubb GmbH feststellen. Durch das vertragswidrige Verhalten der Netto Marken-Discount AG & Co. KG konnte der Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden und sämtliche 64 Arbeitsverträge mussten zum 31.01.13 gekündigt werden.
Der Geschäftsbetrieb der Bäcker- und Konditoreien Erich Huthert und Berthold Sachs sind von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Huthert & Sachs Backstubb GmbH nicht betroffen. Der Geschäftsbetrieb der einzelnen Filialen wird durch die Einzelunternehmer fortgeführt. Die Filialen sind zu den bekannten Öffnungszeiten weiterhin geöffnet.
Die Gläubiger der Huthert & Sachs Backstubb GmbH haben nunmehr die Möglichkeit, ihre Insolvenzforderungen bei dem Insolvenzverwalter Dr. Martini in Mannheim zur Insolvenztabelle anzumelden. Durch das Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht – wurde eine Gläubigerversammlung mit Prüfungstermin für den 24.04.13 um 10:00 Uhr anberaumt.
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