Insolvenzverwalter kann Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters nicht verhindern
Beschließt die Gläubigerversammlung, dass ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung und Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter eingesetzt werden soll, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, die Aufhebung dieses Beschlusses zu beantragen.
Der BGH entschied, dass ein Insolvenzverwalter nicht gegen den von der Gläubigerversammlung gefassten Beschluss auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters vorgehen kann. Im konkreten Fall sol
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