Insolvenzverwalter Rombach rettet Traditionsunternehmen Altenburger Hut & Putz
Geschäftsbetrieb zum 1. Januar 2022 übertragen | Alle Arbeitsplätze gesichert
Der Fortbestand der Altenburger Hut & Putz – AHP GmbH, Lödla, ist gesichert. Trotz der schwierigen Marktlage wurde der Geschäftsbetrieb im eröffneten Insolvenz-verfahren fortgeführt und zum 1. Januar 2022 auf einen neuen Eigentümer übertragen. Damit konnten ein deutsches Traditionsunternehmen gerettet und sämtliche Arbeitsplätze erhalten werden. Über das Vermögen der AHP war mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 8. September 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet worden.
„Es war ein Kraftakt, den Geschäftsbetrieb trotz der immer stärkeren behördlichen Auflagen aufrechtzuerhalten. Nur durch intensive Gespräche konnten in sehr kurzer Zeit der Geschäftsbetrieb übertragen und die Arbeitsplätze gesichert werden. Damit ist für eine langfristige Lösung am Standort Altenburg gesorgt“, erklärt Insolvenzverwalter Andrè Rombach, Rombach Rechtsanwälte, Erfurt. „Ohne den Einsatz der hochmotivierten Mitarbeiter wäre eine Sanierung nicht möglich gewesen. Auch während der Insolvenz standen zudem die Kunden zu AHP. Ein Verlust des Unternehmens wäre für viele Theater- und Opernhäuser sehr unglücklich gewesen“, so Rombach weiter.
Die Altenburger Hut & Putz – AHP GmbH ist ein Komplettausstatter für Zylinder sowie historische Hüte und Bekleidung, die in Handarbeit hergestellt werden. AHP geht auf das 1874 gegründete Unternehmen „Hut Kley“ zurück, das 1960 in die Produktionsgenossenschaft des Handwerks „PGH Hut und Putzmacher“ umfirmiert wurde. Seit 2004 ist AHP die einzige noch produzierende Hutwerkstatt in Mitteldeutschland. An das in Altenburg seit etwa 1860 tradierte Hutmacherhandwerk hat sich bei AHP eine komplette Damen- und Herren-Maßschneiderei angegliedert. Zu den Kunden gehören vor allem Theater und Opernhäuser im In- und Ausland, Festspiele, Film und Fernsehen sowie Vereine (z.B. Schützen, Trachten, Karneval).
Über Rombach – Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategie-krise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.
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