26.06.2013 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Investmentfonds sind insolvenzfest

Banken-Insolvenz: Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen.

Was geschieht, wenn die Investmentgesellschaft oder die Depotbank Insolvenz anmelden muss?


Investmentfonds sind bei Sparern beliebt. Insgesamt verwalten die Fondsgesellschaften direkt und indirekt rund zwei Billionen Euro für rund 50 Millionen Menschen in Deutschland. Der Vorteil von Investmentfonds: Auch kleinere Summen können breit gestreut in verschiedene Anlageformen wie Aktien, Immobilien und Anleihen (auch als Renten bezeichnet) investiert werden. So lassen sich Risiken mindern und Renditechancen besser nutzen.

 

Doch was geschieht, wenn die Investmentgesellschaft oder die Depotbank Insolvenz anmelden muss? Das sollte Bankkunden kein Kopfzerbrechen bereiten. Denn Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie kann den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen – oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen. Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. In jedem Fall kann der Anleger weiterhin über seine Fondsanteile verfügen.

 

 


Bild: © J. Krechuw

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl