18.11.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung

Insolvenzverfahren Joh. Friedrich Behrens: Insolvenzquote zwischen 50 und 70 Prozent erwartet

Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt.


Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt, dass die Verhandlungen mit der BeA GmbH über die Höhe des finalen Kaufpreises deutlich vorangeschritten, jedoch noch nicht final abgeschlossen sind. Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche wird sich voraussichtlich eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe von EUR 3 bis 4 Mio. ergeben. Der Sachwalter konnte zudem die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen bereits zu einem großen Teil abschließen. Dadurch hat sich die Summe der potenziell zu berücksichtigenden Forderungen reduziert. Vor diesem Hintergrund erhöht sich die erwartete Insolvenzquote auf 50 und 75 %.

 

Der Gläubigerausschuss hat heute der Verteilung von zunächst EUR 17 Mio. im Rahmen einer ersten Abschlagsverteilung zugestimmt. Die Abschlagsverteilung wird voraussichtlich in der zweiten Dezember-Hälfte stattfinden. An der Abschlagsverteilung nehmen alle Gläubiger teil, deren Forderungen in dem gerichtlichen Prüfungstermin vom 2. März 2021 geprüft und festgestellt worden sind. Es handelt sich dabei um Forderungen in Höhe von rund EUR 44 Mio., sodass sich für die erste Abschlagsverteilung eine Quote von etwas mehr als 38,5 % ergeben wird.

 

Ein Teil des von der BeA GmbH am 1. Juni 2021 bezahlten vorläufigen Kaufpreises liegt noch auf einem Treuhandkonto des Sachwalters. Die formellen Voraussetzungen für die Auskehr an die Insolvenzschuldnerin liegen noch nicht vor, sodass dieser Betrag noch nicht verteilt werden kann. Aus diesem Grund liegt die Quote für die erste Abschlagsverteilung unterhalb der in diesem Verfahren schlussendlich zu erwartenden Quote. Nach der noch laufenden Finalisierung der Kaufpreisberechnung mit der BeA GmbH und der Auskehr der treuhänderisch gehaltenen Beträge wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger stattfinden. An dieser Abschlagsverteilung nehmen dann auch die Forderungen teil, die erst nachträglich angemeldet worden sind und deswegen erst im gerichtlichen Prüfungstermin vom 3. Dezember 2021 geprüft werden.


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