01.10.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Joyou AG: Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel

Insolvenz über Joyou AG eröffnet

Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)


Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Joyou AG i.I./i.L., Herr Rechtsanwalt Marc Odebrecht, Hamburg, hat sich soeben entschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Joyou AG i.I./i.L. (ISIN DE000A0WMLD8) zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung für die FrankfurterWertpapierbörse zu beantragen. Der Insolvenzverwalter wird unverzüglich einen entsprechenden Antrag bei der Geschäftsführung derFrankfurter Wertpapierbörse stellen.

 

Den Widerruf der Zulassung der Aktien der Joyou AG i.I./i.L. zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wurde durch den Insolvenzverwalter bereits beantragt (vgl. Ad-hoc- Mitteilung vom 16. Juli 2015) und zwischenzeitlich von der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse positiv beschieden.

 



Bild: © ywel

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