28.10.2013 - Kategorie "Recht und Gesetz"

JURAFORUM: Arbeitnehmer müssen eingetriebenen Lohn an Insolvenzverwalter zurückzahlen

Ureile des Bundesarbeitsgerichts zu Lohnpfändung bei insolventer Firma

Haben Beschäftigte rückständigen Lohn bei ihrem Chef zwangsweise eintreiben lassen, muss das Geld bei einem bis zu drei Monate darauf erfolgten Insolvenzantrag unter Umständen wieder zurückgezahlt werden.



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