08.12.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

JURAFORUM: Schuldner kann nicht zwischen Zahlung und Haft wählen

Schuldner wollte keine Eidesstattliche Versicherung abgebenlen

Schuldner haben kein Wahlrecht, ob sie statt der Zahlung lieber für einige Tage ins Gefängnis gehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 6. Dezember 2017, veröffentlichten Beschluss betont (Az.: 2 BvR 2135/09).



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