JURION: Insolvenzanfechtung von Zahlungen des Schuldners an ausländischen Anfechtungsgegner

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland kann für einen insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch gegen einen im Ausland (hier: Polen) ansässigen Anfechtungsgegner ein deutsches Gericht zuständig und deutsches Insolvenzanfechtungsrecht anwendbar sein.
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