Käthe Wohlfahrt KG stellt sich unter den Schutzschirm
Wegen finanzwirtschaftlicher Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise durch den eingebrochenen Tourismus und die nahezu gänzlich ausgefallenen Weihnachtsmärkte, strebt das Traditionsunternehmen aus Rothenburg ob der Tauber eine Restrukturierung innerhalb eines so genannten Schutzschirmverfahrens an.
Seit 1964 ist Käthe Wohlfahrt nicht nur als Beschicker auf Weihnachtsmärkten global etabliert, sondern hauptsächlich durch seine zauberhaften Weihnachtsdekorationen und Geschenkartikel sowie als Botschafter deutscher Weihnacht in der Welt bekannt. Die ganzjährigen Weihnachtsfachgeschäfte in acht deutschen Städten sind Erlebnismoment und Inspirationsquelle für kleine und große Weihnachtsenthusiasten wie internationale Touristen in Deutschland.
Die finanzwirtschaftlichen Herausforderungen durch den von Covid-19 induzierten, fehlenden internationalen Tourismus in den Reisemonaten von Juni bis Oktober, wurden durch den zweiten (Teil-)Lockdown im November zunehmend erschwert. Die damit verbundenen Unsicherheiten der weiteren Betriebsfortführung, insbesondere durch die nahezu gänzlich ausgefallenen Weihnachtsmärkte, sind Auslöser für die Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens.
„Der Schritt in die gerichtliche Eigenverwaltung ist mir nicht leichtgefallen. Gerade nach fast 60-jähriger Firmengeschichte versucht man grundsätzlich, einen solchen Schritt zu vermeiden“, so der Geschäftsführer Harald Wohlfahrt. „Die Auswirkungen der Corona-Situation haben mir aber leider keine andere Wahl gelassen. Trotzdem sehe ich den Weg über das gerichtliche Sanierungsverfahren als den absolut richtigen Schritt“, so der Geschäftsführer weiter. „Ziel ist es, die Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Geschäftsführer Harald Wohlfahrt. „Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Kunden und vor allem bei allen Mitarbeitern für die jahrzehntelange Verbundenheit. Wir werden jetzt alles daransetzen, die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abzuschließen, und dies auch kurzfristig. Ich freue mich für das Unternehmen und die Mitarbeiter über die Fortführung und die anstehende neue Ära für das Unternehmen sowie die Chancen, die hiermit verbunden sind“, so Harald Wohlfahrt abschließend.
Fortführung Geschäftsbetrieb
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Die Aufträge sind abgesichert und werden wie in der Vergangenheit bearbeitet. Sämtliche Kundenaufträge werden wie gewohnt zuverlässig und pünktlich ausgeführt.
Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern
Aktuell sind bei der Käthe Wohlfahrt KG rd. 280 Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur bis zum 31.01.2021 in voller Höhe sichergestellt. Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.
Mit Zuversicht in die Zukunft
Die Käthe Wohlfahrt KG strebt an, sich in dem Schutzschirmverfahren finanziell und betriebswirtschaftlich zu reorganisieren. Ziel ist die Restrukturierung und Sanierung der Käthe Wohlfahrt KG und deren zukunftsfähige Ausrichtung. Die Restrukturierungsmaßnahmen sehen neben der Umsatzsicherung durch Optimierung der bestehenden Point of Sales und des Filialportfolios auch die Steigerung der Profitabilität durch Prozessoptimierungen und vor allem ein Umsatzwachstum im eigenen E-Commerce und zusätzlich im Plattformgeschäft vor. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren im Wesentlichen mit Beginn des 2. Quartals des Jahres 2021 abgeschlossen werden kann.
Stand des Verfahrens
Das zuständige Amtsgericht Ansbach hat dem Antrag auf Sanierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens bereits stattgegeben. Die Käthe Wohlfahrt KG kann deshalb die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters weiterzuführen.
Handelnde Personen
Durch die Anordnung des Schutzschirmverfahrens bleibt die Käthe Wohlfahrt KG selbst handlungsfähig. Der Geschäftsführer Harald Wohlfahrt leitet weiterhin das Unternehmen.
Dabei wird er von der KANZLEI NICKERT mit einem Team um den Partner Rechtsanwalt Matthias Kühne unterstützt. Damit steht auch das erforderliche insolvenzrechtliche Know-how für das Schutzschirmverfahren zur Verfügung.
Das Amtsgericht Ansbach bestellte außerdem den erfahrenen Rechtsanwalt Volker Böhm von der bundesweit tätigen Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Sachwalter.
„Käthe Wohlfahrt ist ein starker Markenname mit einer etablierten Position im Markt sowie einer hohen Kundenzufriedenheit. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen konnte sich das Geschäftsmodell aber nicht so entwickeln wie in den vergangenen Jahren. Mit einer zielgerichteten Sanierung sollte es möglich sein, dieses traditionsreiche Unternehmen wieder auf ein stabiles Fundament zu stellen“, sagt Böhm.
Daneben begleitet die Beratungsgesellschaft Struktur Management Partner unter Leitung von Herrn Georgiy Michailov das Unternehmen und unterstützt die Geschäftsleitung bei der Umsetzung der im Rahmen eines Sanierungskonzepts bereits ausgearbeiteten Restrukturierungsmaßnahmen.
Zur Käthe Wohlfahrt KG
Die Firma Käthe Wohlfahrt KG wurde von Wilhelm und Käthe Wohlfahrt, die zu Anfangszeiten vor allem Spieldosen verkauften, im Jahr 1964 gegründet. Das zunächst in Herrenberg ansässige Unternehmen zog nach Rothenburg o.d.T. und eröffnete dort 1977 das erste Fachgeschäft für Weihnachtsartikel – Käthe Wohlfahrts Christkindlmarkt.
Seither hat das Haus Käthe Wohlfahrt noch einige weitere Weihnachtsfachgeschäfte im In- und Ausland eröffnet und ist regelmäßig auf Weihnachtsmärkten vertreten.
Seit 1991 entwickelt das Unternehmen zudem eigene Produktlinien unter dem Namen Rothenburger Weihnachtswerkstatt. Die besondere Kompetenz des Unternehmens Käthe Wohlfahrt KG auf dem Gebiet der Weihnachtstradition spiegelt sich außerdem seit 2001 auch in dem Weihnachtsdorf angegliederten Weihnachtsmuseum wider. Hier wird interessierten Besuchern aus aller Welt wissenschaftlich fundiert die Geschichte der deutschen Weihnacht präsentiert.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.