07.10.2026 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Kahla Porzellan muss Geschäftsbetrieb zum jahresende einstellen

Insolvenzverwalter muss Geschäftsbetrieb von Kahla zum jahresende einstellen

„Als Team haben wir bis zuletzt um den Erhalt von Kahla Porzellan gekämpft. Leider besteht jedoch keine Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb dauerhaft fortzuführen. Dieses Ergebnis ist hart. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in dieser schwierigen Phase in außergewöhnlicher Weise mit dem Unternehmen verbunden gezeigt. Eine solche Haltung habe ich in 35 Jahren Tätigkeit nur selten erlebt.“ Rechtsanwalt Rolf Rombach, Insolvenzverwalter


Im Insolvenzverfahren über die Kahla Porzellan GmbH steht fest, dass der Geschäftsbetrieb zum Ende des Jahres vollständig eingestellt werden muss.Trotz monatelanger Gespräche mit potenziellen Investor

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