Kanzlei ECKERT begleitet Klinikum Bad Bramstedt GmbH im Schutzschirmverfahren
Antragstellung beim Amtsgericht Neumünster
Am
heutigen Tag hat die Klinikum Bad Bramstedt GmbH bei dem zuständigen
Amtsgericht Neumünster einen Antrag auf Durchführung eines
Schutzschirmverfahrens gestellt. Die Kanzlei ECKERT wird das Unternehmen in
diesem Rahmen begleiten. Die Entscheidung wurde in einer Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung am 24. Mai 2023 getroffen und soll das bereits seit
geraumer Zeit wirtschaftlich angeschlagene Klinikum in Schleswig-Holstein durch
eine Sanierung bei laufendem Betrieb finanziell wieder auf Kurs bringen und
zukunftssicher aufstellen.
Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH versucht bereits seit
Anfang 2020, ihrer Liquiditätsschwäche entgegenzuwirken – Anfang
April 2023 scheiterte so beispielsweise der Versuch des Haupteigentümers,
der Deutschen Rentenversicherung Nord, seine Gesellschaftsanteile zu verkaufen.
Zuvor hatte man schon im Rahmen eines erfolglos gebliebenen Markterkundungs-
und eines Bieterverfahrens nach Geldern bzw. nach Geldgebern gesucht. Gründe
für die defizitäre Lage des Unternehmens sind neben massiven Umsatzeinbußen
während der Corona-Pandemie und den zugehörigen Lockdowns, die in
wirtschaftlich wichtigen Bereichen zu stark verringertem Patientenaufkommen
führten, auch die erheblichen Kostensteigerungen für Personal, Material und
Energie im Klinikbereich, sodass die Entscheidung für die Stellung eines
Antrags auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens letztlich alternativlos
war.
Die Sanierungsexperten der Kanzlei ECKERT werden nun die Durchführung des
Schutzschirmverfahrens von Beginn an vor Ort intensiv begleiten. Das Team setzt
sich insbesondere zusammen aus Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei,
Dr. Rainer Eckert, sowie aus Dr. Stefanie Zulauf, Michael Schütte und Dorit
Aurich und bietet mit seiner interdisziplinären Expertise und langjährigen
Erfahrung im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht wie Restrukturierung und
Unternehmensplanung im Gesundheitssektor optimales Knowhow für das Gelingen der
Neuaufstellung der Klinikum Bad Bramstedt GmbH.
Dr. Rainer Eckert, der gemeinsam mit Michael Schütte
Generalhandlungsbevollmächtigter im Verfahren sein wird, sagt: „Unser
standortübergreifendes Beraterteam hat langjährige Erfahrung in verschiedensten
Branchen, insbesondere im Bereich der Kliniksanierung. Ich bin daher
zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Sanierung der Klinikum Bad
Bramstedt GmbH im Rahmen des Schutzschirmverfahrens bei laufendem Betrieb
erfolgreich durchzuführen und für das Unternehmen und seine Mitarbeiter eine
wirtschaftlich nachhaltige und zukunftstaugliche Lösung zu finden.“
„Die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser sind aktuell herausfordernd, viele
Klinikunternehmen sehen sich vor finanziellen Problemen. Die kommende Zeit
werden wir nutzen, im Rahmen eines Sanierungskonzeptes ein tragfähiges Ergebnis
zu entwickeln und so die Klinikum Bad Bramstedt GmbH neu aufzustellen. Der
Restrukturierungsprozess ist erfahrungsgemäß herausfordernd – am Ende wird das
Unternehmen aber erfolgreich gestärkt in die Zukunft blicken können“, sagt auch
Michael Schütte, Wirtschaftsjurist und Generalhandlungsbevollmächtigter.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
bestellt.
Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH ist ein gemeinnütziger Konzern
mit drei Standorten in Schleswig-Holstein und Hamburg mit insgesamt 1.000
Mitarbeitern. Die Gesellschafter sind die
Deutsche Rentenversicherung Nord, das
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und die
Stadt Bad Bramstedt. Das Klinikum vereint elf Fachkliniken unter
einem Dach. Jährlich lassen sich über 13.000 Patienten im Klinikum behandeln –
davon etwa 7.000 im Rehabilitationsbereich und 6.000 im Klinikbereich.
Insgesamt umfasst das Klinikum 146 Krankenhaus- und 450 Rehabilitationsbetten.
Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH unterhält zudem drei
Tochtergesellschaften: eine Servicegesellschaft, das „RehaCentrum Hamburg“ und
ein MVZ. Der Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens erstreckt
sich aktuell nicht auf diese Tochtergesellschaften.
Die Geschäftsführung der Klinikum Bad Bramstedt GmbH hat bereits
vorbereitende Maßnahmen eingeleitet, um ein Zukunftskonzept zu entwickeln und
dieses auf seine Umsetzbarkeit prüfen zu lassen. Auf dieser Basis wird das
erfahrene Restrukturierungsteam der Kanzlei ECKERT nun in Zusammenarbeit
mit der Geschäftsleitung innerhalb der kommenden Wochen ein finanzierbares und
nachhaltiges Restrukturierungs- und Sanierungskonzept entwickeln und dieses mit
dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss abstimmen, um zeitnah eine
zukunftstaugliche Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu finden.
Für Patienten und Bewohner der Region besteht kein Grund zur Sorge: Der
Klinikbetrieb läuft in gewohntem Umfang weiter, sowohl die ambulante als auch
die stationäre medizinische und rehabilitative Versorgung ist uneingeschränkt
sichergestellt. Auch die Gehälter und Löhne der Mitarbeitenden der Klinikum Bad
Bramstedt GmbH werden im Rahmen des Verfahrens mit der Unterstützung der
Bundesagentur für Arbeit weiter finanziert.
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