18.05.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Karlsruher SC kann mit Unterstützung von Wellensiek Insolvenz vermeiden

Vermeidung der Insolevenz beim Karlsruher SC

Die notwendigen Verträge mit wesentlichen Gläubigern und Sponsoren wurden kurz vor der Mitgliederversammlung am 15. Mai unterzeichnet. Auf der Versammlung sollte über einen Insolvenzantrag abgestimmt werden. Dieser Tagesordnungspunkt konnte wegfallen.


Der in der 2. Fußballbundesliga spielende Traditionsverein Karlsruher SC (KSC) kann die drohende Insolvenz abwenden. Rechtsanwalt Dirk Adam, Partner der Sozietät Wellensiek, war maßgeblich daran beteiligt, ein Restrukturierungskonzept auszuhandeln, nach dem sowohl die laufende Saison als auch die Saison 2020/21 finanziell abgesichert sind.


Sanierungsexperte Adam wurde Mitte April 2020 als Berater mandatiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Vertreter der verschiedenen Gremien und Gesellschaften des Karlsruher SC über die Öffentlichkeit zum Teil unterschiedliche Vorstellung über das weitere Vorgehen des hochverschuldeten und von der Insolvenz bedrohten Fußballclubs geäußert. Nach intensiven Gesprächen mit Ihrem Berater Dirk Adam haben sich dann das Präsidiums des Vereins und der Beirat der KSC GmbH & Co. KGaA – in diese Gesellschaft wurde im Juni 2019 der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ausgegliedert – mit einstimmigen Beschlüssen auf das weitere Vorgehen der Sanierung des KSC verständigt.


„Die Vertreter der jeweiligen Gremien haben sich professionell im Sinne des KSC verhalten“, sagt Dirk Adam. Nur so war die Basis für eine erfolgreiche Restrukturierung gegeben. Grundsätzliches Ziel war es, den gesamten KSC nachhaltig zu entschulden. Ingo Wellenreuther, Präsident des Karlsruher SC und sein Präsidium sowie der Beirat und die beiden Geschäftsführer der KSC GmbH & Co. KGaA, Michael Becker und Oliver Kreuzer, sind mit Unterstützung von Dirk Adam dabei zweigleisig fahren.


So wurden die Mitglieder des Vereins zu einer außerordentlichen Versammlung am 15. Mai eingeladen. Auf dieser Versammlung – die aufgrund CORONA-bedingten Einschränkungen online stattfand – sollten die Mitglieder für die KGaA über eine Insolvenz in Eigenverwaltung mit abschließendem Insolvenzplan abstimmen. Bis zum 15. Mai jedoch, sollte die gesamte Führung des KSC gemeinsam mit Ihrem Berater Adam alles daransetzen, die Eigenverwaltung doch noch zu vermeiden und die bereits aufgenommenen Gespräche mit Gläubigern und Partnern weiterführen und intensivieren. Sollten die Gespräche bis zum 15. Mai erfolgreich zum Wohle des KSC verbindlich beendet werden, wäre die Eigenverwaltung damit hinfällig.


Das ist gelungen. Die Großgläubiger verzichten nach komplexen Verhandlungen auf einen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag und eine Partnergruppe, bestehend aus verschiedenen Unternehmen, investiert zunächst mehr als 6 Millionen Euro. Alle Voraussetzungen wurden fristgerecht bis zum 15 Mai erfüllt und alle notwendigen Verträge unterzeichnet.


„Mit dieser Einigung hat der Karlsruher SC nun eine gute Voraussetzung und ausreichend Zeit, die weitere mittelfristig angelegte Restrukturierung voranzutreiben“, sagt Berater Dirk Adam.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl