18.09.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Kein rückständiger Unterhalt an Kinder

Kein rückständiger Unterhalt an Kinder

Das BAG in Erfurt urteilt, dass der Pfändungsschutz des Verbraucherinsolvenzverfahren auch auf die Pfändung rückständigen Unterhalts anzuwenden ist.


Es wies damit die Klage einer Tochter gegen den Arbeitgeber ihres Vaters ab. Der aktuelle Fall: Der Vater war mit Unterhaltszahlungen von rund 1650 Euro im Rückstand. Die Tochter wan

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