20.02.2009 - Kategorie "Private Insolvenz"

Kein Widerspruch - keine 2. Möglichkeit

Kein Widerspruch - keine 2. Möglichkeit

Zum 12.12.08 tritt das europäische Mahnverfahren in Kraft. Versäumen Sie hier bei zugegangenem Zahlungsbefehl rechtzeitig Widerspruch einzulegen, gilt die Forderung als anerkannt und es kann gegen Sie vollstreckt werden….


Im europäischen Mahnverfahren und dem sog. europäischen Bagatellverfahren für Forderungen bis 2000 Euro ist im Unterschied zu deutschen Recht nur ein einmaliges Widerspruchsrecht verankert. Dies bede

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