05.11.2026 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Keine Notwendigkeit für Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger

keine Notwendigkeit für Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger

Gravenbrucher Kreis: keine Notwendigkeit für Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger


Der Referentenentwurf möchte die Vergangenheit kodifizieren; die Entwicklung des Sanierungsrechts seit dem ESUG wird nicht berücksichtigt Der Entwurf zeichnet ein tradiertes Bild über den Insolve

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