Keine Notwendigkeit für Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger
Gravenbrucher Kreis: keine Notwendigkeit für Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger
Der Referentenentwurf möchte die Vergangenheit kodifizieren; die Entwicklung des Sanierungsrechts seit dem ESUG wird nicht berücksichtigt Der Entwurf zeichnet ein tradiertes Bild über den Insolve
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