08.03.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

KellerSports stellt den Geschäftsbetrieb ein

insolvente KellerSports stellt den Betrieb ein

KellerSports wird den Geschäftsbetrieb einstellen.


Dies beschloss der Insolvenzverwalter des Online-Händlers für hochwertige Sport- und Lifestyleprodukte, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses. Für die KELLER Group GmbH, München, wird Masseunzulänglichkeit nach § 208 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt werden.

Die KELLER Group GmbH hatte Ende November 2022 unter Verweis auf die weltweiten Lieferkettenprobleme und die deutlich verschlechterten Konsumenten- und Marktbedingungen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO gestellt. Die Verfahrenseröffnung fand am 1. März 2023 im Regelverfahren statt. In dem nach der Antragsstellung eingeleiteten europaweiten Investorenprozess konnte trotz intensiver Verhandlungen mit mehreren Interessenten keine tragfähige Zukunftslösung für den Sportartikelhändler mit seinen rund 60 Mitarbeitern erreicht werden. Mit einem Bieter standen die Verhandlungen über eine Fortführung zwar unmittelbar vor dem Abschluss, dieser Bieter hat jedoch sein Angebot kurz vor Vertragsunterschrift völlig unerwartet zurückgezogen. Weitere Interessenten für das 2005 gegründete Unternehmen sind derzeit nicht vorhanden, so dass die Einstellung des Geschäftsbetriebs aufgrund der Geschäfts- und Liquiditätssituation zwingend ist.


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