26.08.2009 - Kategorie "Private Insolvenz"

Kfz-Steuerschulden: Amt kann Auto stilllegen

Kfz-Steuerschulden: Amt kann Auto stilllegen

Schuldet ein Fahrzeughalter dem Finanzamt die Kfz-Steuer und kommt der Bezahlung auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nach, wird das Auto von Amts wegen still gelegt.


Die Stilllegung erfolgt auch bei abgelaufener Haupt- oder Abgasuntersuchung, wenn Versicherungsbeiträge oder Kfz-Steuer nicht bezahlt wurden, oder technischen Mängeln. Weiß der Fahrzeughalter

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