Kostentragung bei vollmachtloser Beantragung eines Mahnbescheides

LG Itzehoe; Az.: 7 O 198/15 Eine vorformulierte "Inkassovollmacht" des Inhalts, dass das Inkassobüro berechtigt sei ,Rechtsanwälte mit dem Betreiben gerichtlicher Verfahren zu beauftragen, enthält nicht die Vollmacht für das Inkassobüro, selbst im namen des Gläubigers ein Mahnverfahren einzuleiten.
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