LG bestätigt Namensnennung im Internet-Handel mit titulierten Forderungen
Das Landgericht Köln bestätigte in einem Urteil (Urteil vom 24.06.09, Az. 28 O 116/09) die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Schuldnerdaten durch die Titelbörse.
Hintergrund ist, dass im Internet rechtskräftig titulierte Forderungen zum Verkauf angeboten werden. Dabei werden Daten der Schuldner, einschließlich des Namens genannt. Ein in d
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