17.02.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Lokaler Insolvenzverwalter klagt gegen Tochtergesellschaft der STADA Arzneimittel AG

Serbischer Insolvenzverwalter fordert 54 Millionen Euro von Stada

Der Insolvenzverwalter der Velefarm Holding und der Velefarm VFB hat beim Handelsgericht (Commercial Court) in Belgrad Klage gegen die Hemofarm A.D., eine Tochtergesellschaft der STADA Arzneimittel AG, und die Velefarm Prolek, eine Gesellschaft der Velefarm-Gruppe, eingereicht.


Mit der Klage verlangt der Insolvenzverwalter, dass bestimmte Vereinbarungen und Erklärungen aus den Jahren 2010 und 2011 zwischen Hemofarm und Gesellschaften der serbischen Großhandelsgruppe Velefarm gegenüber der Insolvenzmasse der Velefarm Holding und der Velefarm VFB für unwirksam erklärt werden und infolgedessen Rückzahlungen an die Insolvenzmasse zu leisten seien.

 

Im September 2010 hatte die Hemofarm mit der Velefarm Holding und der Velefarm VFB einen Restrukturierungsplan für Verbindlichkeiten der Velefarm Holding und der Velefarm VFB gegenüber Hemofarm unterzeichnet: Damit sollte die Velefarm in die Lage versetzt werden, die noch ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Hemofarm schrittweise über mehrere Jahre zu begleichen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 28.09.2010). Im Jahr 2012 haben die Velefarm Holding und die Velefarm VFB das Insolvenzverfahren eantragt, in dem ein Insolvenzverwalter als Vertreter beider Gesellschaften bestelltwurde.

 

Der Insolvenzverwalter behauptet in seiner Klage, dass die Hemofarm andere Gläubiger der Velefarm Holding und der Velefarm VFB bei Vollzug des Restrukturierungsplans und damit in Zusammenhang stehender Vereinbarungen und Handlungen benachteiligt habe. Daneben verlangt der Insolvenzverwalter Rückzahlungen an die Insolvenzmasse der Velefarm Holding und der Velefarm VFB zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.

 

In der Klageschrift werden diese Beträge mit circa 54,2 Millionen Euro (in lokaler Währung) beziffert. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, dass der Hemofarm als Gläubigerin der Insolvenzmasse eine Quote von der Insolvenzmasse in erheblichem Maße zusteht.

 

Hemofarm und STADA halten die Klage für unbegründet. Die Voraussetzungen der vorsätzlichen Gläubigerschädigung sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Restrukturierungsplan zwischen der Hemofarm, der Velefarm Holding und der Velefarm VFB wurde von Hemofarm unter Beachtung aller gesetzlichen Anforderungen vollzogen und diente der Restrukturierung der Velefarm-Gruppe und nicht der Benachteiligung anderer Gläubiger. Insbesondere kam es im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsplan bei der Hemofarm als einem der größten Gläubiger der Velefarm-Gruppe zu signifikanten Abschreibungen (vgl. Ad-hoc-Meldungen vom 28.09.2010 und 21.09.2011).

Hemofarm stützt sich bei dieser Einschätzung unter anderem auf das Gutachten einer namhaften lokalen Rechtsanwaltskanzlei und wird sich gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen.

 

 


Bild: © gdula

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