04.03.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

LSG Sachsen: Insolvenzgeld auch für im vorläufigen Verfahren eingestellten Mitarbeiter

LSG Sachsen entscheidet über Anspruch auf Insovlenzgeld

Insolvenzgeld auch für einen Mitarbeiter, der während des vorläufigen Insolvenzverfahrens eingestellt wurde.



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