LSG: Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit und Betriebsübergang
LSG Mannheim, L 8 AL 1845/16: Die Insolvenzgeldversicherung folgt dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer sich wegen der Realisierung seines Arbeitsentgeltanspruches ausschließlich an seinen Arbeitgeber halten muss.
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