11.12.2020 - Kategorie "Recht und Gesetz"

LTO:Zah­lungen nach Insol­venz­reife von D&O-Ver­si­che­rung gedeckt

Zah­lungen nach Insol­venz­reife

Im Fall der Insolvenzverschleppung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen vom Manager zurückverlangen. Das können Beträge in Millionenhöhe sein. Entlastung bringt nun der BGH: Er entschied, dass in diesem Falle die D&O-Versicherung greift.



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