Marien Hospital Papenburg Aschendorf saniert sich in Eigenverwaltung
Marien Hospital Papenburg Aschendorf saniert sich in Eigenverwaltung unter einem Schutzschirmverfahren
„Das Schutzschirmverfahren ermöglicht eine Sanierung des Krankenhauses unter dem Schutz des Insolvenzrechts in eigener Verantwortung. So kann der laufende Krankenhausbetrieb durch die Geschäftsführung bei gleichen Ansprechpartnern und gleicher Gesellschafterstruktur weitergeführt werden“, erläutert Ansgar Veer, Geschäftsführer des Marien Hospitals und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft, zu der das Marien Hospital zählt. „Unser Ziel ist der zukunftssichere Fortbestand und Erhalt des Marien Hospitals mit den Standorten in Papenburg und in Aschendorf sowie der Arbeitsplätze“, sagt Veer.
Medizinische Versorgung wird uneingeschränkt fortgeführt
Die
medizinische Versorgung ist wie bisher durch das Marien Hospital
uneingeschränkt gesichert. Das Verfahren in Eigenverwaltung hat keine
Auswirkungen auf die Behandlung und Notfallversorgung von Patientinnen
und Patienten im Marien Hospital. Ambulante und stationäre Behandlungen
werden vollumfänglich und in der gewohnten Qualität durch das Marien
Hospital fortgeführt. „Oberste Priorität hat die Sicherstellung der
Gesundheitsversorgung in der Region“, so Veronika von Manowski,
Geschäftsführerin des Marien Hospitals.
Arbeitsplätze und Gehälter gesichert
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden u.a. in einer
Mitarbeiterversammlung über den Schutzschirmantrag sowie über die
weiteren Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das
Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate November 2022
bis einschließlich Januar 2023 gesichert. Anschließend werden diese
wieder vom Marien Hospital gezahlt. „Die Arbeitsplätze bleiben erhalten
und Neueinstellungen gibt es bereits und wird es auch im Verlauf des
Verfahrens weiter geben“, betont von Manowski.
Gründe für den Schutzschirmantrag
Sowohl äußere
als auch innere Faktoren wirken seit Wochen und Monaten belastend auf
die Papenburger Klinik ein: Dazu zählen die Pandemie, die Inflation, die
Sachkostensteigerungen, die Energiekrise und insbesondere die
gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen der Betriebskostenfinanzierung
der Krankenhäuser, aber auch Altersverpflichtungen aus der
Vergangenheit, die schon vor mehr als zwei Jahrzehnten begründet wurden.
„Dabei hat die laufende Erfüllung der hohen Darlehensverpflichtungen
aus der Vergangenheit es nicht zugelassen, dass wir für
Krisensituationen, wie wir sie aktuell im Krankenhaussektor erleben,
ausreichend Rücklagen bilden können“, berichtet Veronika von Manowski,
Geschäftsführerin des Marien Hospitals.
Zukunftskonzept für den Standort
Gemeinsam mit
der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die das
Marien Hospital während des Verfahrens berät und aktiv unterstützt, wird
ein Sanierungskonzept entwickelt. Der für das Verfahren von der
Geschäftsführung eingesetzte Generalbevollmächtigte der Kanzlei, Herr
Dr. Alexander Verhoeven, betont: „Mit dem Schutzschirmverfahren
verfolgen wir das Ziel, das Krankenhaus zu sanieren und fortzuführen.
Die Geschäftsführung hat frühzeitig die wirtschaftliche Krise erkannt.
Dies gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum, um dieses
Schutzschirmverfahren erfolgreich durchzuführen.“
Im Rahmen des Sanierungsplans werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet, Entlassungen oder Schließung von Fachabteilungen sind dabei nicht vorgesehen. „Zudem beginnen wir Anfang des Jahres 2024 mit unserer Neubaumaßnahme, welche vom Land Niedersachsen mit 39 Millionen Euro gefördert wird. Hieran ändert das Verfahren nichts“, äußert von Manowski.
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