24.11.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Marien Hospital Papenburg Aschendorf saniert sich in Eigenverwaltung

Marien Hospital Papenburg Aschendorf saniert sich in Eigenverwaltung

Marien Hospital Papenburg Aschendorf saniert sich in Eigenverwaltung unter einem Schutzschirmverfahren


Für den Erhalt der medizinischen Versorgung in der Region und die Sicherung der Arbeitsplätze hat die Geschäftsführung des Papenburger Krankenhauses wegen drohenden finanziellen Schwierigkeiten einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.


Das Amtsgericht Meppen hat am 23. November 2022 dem Antrag der Geschäftsführung auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens für das Marien Hospital Papenburg Aschendorf entsprochen. Mit diesem Schritt schlagen Träger und Geschäftsführung rechtzeitig den Weg einer nachhaltigen Unternehmenssanierung für einen zukunftsfähigen Standort im Interesse der Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden und Gläubiger ein.


„Das Schutzschirmverfahren ermöglicht eine Sanierung des Krankenhauses unter dem Schutz des Insolvenzrechts in eigener Verantwortung. So kann der laufende Krankenhausbetrieb durch die Geschäftsführung bei gleichen Ansprechpartnern und gleicher Gesellschafterstruktur weitergeführt werden“, erläutert Ansgar Veer, Geschäftsführer des Marien Hospitals und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft, zu der das Marien Hospital zählt. „Unser Ziel ist der zukunftssichere Fortbestand und Erhalt des Marien Hospitals mit den Standorten in Papenburg und in Aschendorf sowie der Arbeitsplätze“, sagt Veer.


Medizinische Versorgung wird uneingeschränkt fortgeführt
Die medizinische Versorgung ist wie bisher durch das Marien Hospital uneingeschränkt gesichert. Das Verfahren in Eigenverwaltung hat keine Auswirkungen auf die Behandlung und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten im Marien Hospital. Ambulante und stationäre Behandlungen werden vollumfänglich und in der gewohnten Qualität durch das Marien Hospital fortgeführt. „Oberste Priorität hat die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Region“, so Veronika von Manowski, Geschäftsführerin des Marien Hospitals.


Arbeitsplätze und Gehälter gesichert
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden u.a. in einer Mitarbeiterversammlung über den Schutzschirmantrag sowie über die weiteren Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate November 2022 bis einschließlich Januar 2023 gesichert. Anschließend werden diese wieder vom Marien Hospital gezahlt. „Die Arbeitsplätze bleiben erhalten und Neueinstellungen gibt es bereits und wird es auch im Verlauf des Verfahrens weiter geben“, betont von Manowski.


Gründe für den Schutzschirmantrag
Sowohl äußere als auch innere Faktoren wirken seit Wochen und Monaten belastend auf die Papenburger Klinik ein: Dazu zählen die Pandemie, die Inflation, die Sachkostensteigerungen, die Energiekrise und insbesondere die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, aber auch Altersverpflichtungen aus der Vergangenheit, die schon vor mehr als zwei Jahrzehnten begründet wurden. „Dabei hat die laufende Erfüllung der hohen Darlehensverpflichtungen aus der Vergangenheit es nicht zugelassen, dass wir für Krisensituationen, wie wir sie aktuell im Krankenhaussektor erleben, ausreichend Rücklagen bilden können“, berichtet Veronika von Manowski, Geschäftsführerin des Marien Hospitals.


Zukunftskonzept für den Standort
Gemeinsam mit der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die das Marien Hospital während des Verfahrens berät und aktiv unterstützt, wird ein Sanierungskonzept entwickelt. Der für das Verfahren von der Geschäftsführung eingesetzte Generalbevollmächtigte der Kanzlei, Herr Dr. Alexander Verhoeven, betont: „Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgen wir das Ziel, das Krankenhaus zu sanieren und fortzuführen. Die Geschäftsführung hat frühzeitig die wirtschaftliche Krise erkannt. Dies gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum, um dieses Schutzschirmverfahren erfolgreich durchzuführen.“


Im Rahmen des Sanierungsplans werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet, Entlassungen oder Schließung von Fachabteilungen sind dabei nicht vorgesehen. „Zudem beginnen wir Anfang des Jahres 2024 mit unserer Neubaumaßnahme, welche vom Land Niedersachsen mit 39 Millionen Euro gefördert wird. Hieran ändert das Verfahren nichts“, äußert von Manowski.


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