13.10.2010 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren

Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren

Ihr Kunde ist insolvent. Nun lesen Sie diese Veröffentlichung des Insolvenzgerichts: „In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen xy GmbH hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.“ Was bedeutet das für Sie?


„In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen xy GmbH hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindli

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