02.03.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen zulässig ist, auch wenn diese ohne eine vorherige Ankündigung vorgenommen wurden.


Der Fall: Die Beklagte ist Mieterin einer im zweiten Obergeschoss gelegenen Wohnung des Klägers in Berlin. Mit Schreiben vom 29. September 2008 erhöhte der Kläger die Grundmiete von 338,47 € um 120,7

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