07.04.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Mitteilung an die Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung („BWF-Stiftung“)

 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen („BDT e.V.“) angeordnet

Mit Beschluss vom 26. März 2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg (Insolvenzgericht) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen („BDT e.V.“) angeordnet. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff wurde zum vorläufigen Verwalter bestellt. Den Beschluss können Sie auf dieser Seite oder unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufen.



Bild: © W. Lepretre

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