15.05.2014 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Mittelstand will in der Krise vermehrt Sanierung unter Insolvenzschutz einsetzen

Insolvenz & ESUG

ESUG zeigt deutlich positive Wirkungen in der Wirtschaft


Drei von vier Unternehmen sehen die neuen Möglichkeiten des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung. Darüber hinaus wollen 40 Prozent der Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage eine Sanierung unter Insolvenzschutz nutzen. Zu diesem überraschend positiven Ergebnis kam die Frühjahrsbefragung 2014 der Creditreform, des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Bundesverbandes der ESUG Berater Deutschland (BV ESUG), an der sich knapp 4.000 Unternehmen beteiligt haben. „Dass so viele Unternehmen das neue Recht so positiv angenommen haben, hat uns überrascht, das hatten wir in dieser Signifikanz nicht erwartet“, erklärt Michael Bretz, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung.

 

Massive branchenbezogene Informationsunterschiede

Nach Ansicht von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des DIAI, würde die Akzeptanz für die reformierten Insolvenzverfahren noch deutlicher steigen, wenn die Unternehmen besser über das neue Recht informiert wären. „Zwei Jahre nach Inkrafttreten des ESUG ist das neue Recht bei 61 Prozent der befragten Unternehmen nicht bekannt“, so Haarmeyer, „das ist sehr bedenklich, denn im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren können durch das ESUG mehr Arbeitsplätze und marktfähige Unternehmen gerettet werden.“ Signifikant dabei sind die enormen Informationsunterschiede in den verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Während in der Chemiebranche mehr als 60 Prozent der Unternehmen über das neue Recht informiert sind, kennen nur 17 Prozent der Feinmechanik/Optik-Unternehmen das ESUG. „Hier haben die Branchenverbände und die Politik“, so Robert Buchalik, Vorstandsvorsitzender des BV ESUG, „noch mehr Aufklärungsarbeit und damit einen wichtigen Beitrag zur Entstigmatisierung der Insolvenz zu leisten“.

 

Unternehmen fordern insolvenzunabhängiges Restrukturierungsverfahren

Ebenso überraschend und eindeutig ist die Positionierung der Unternehmen zu einem gesonderten als „Restrukturierungsverfahren“ öffentlich bekannt gemachtes Verfahren. Bisher wird das Schutzschirmverfahren als Insolvenzverfahren veröffentlicht, obwohl ein Insolvenzgrund oft nicht vorliegt. Ein solches Verfahren würde bei fast zwei Drittel der befragten Unternehmen die künftige Entscheidung für eine Sanierung unter Insolvenzschutz forcieren. „Wäre der Gesetzgeber bereit, ein gerichtliches Sanierungsverfahren durch die Gerichte nicht mehr als Insolvenz- sondern als Restrukturierungsverfahren bekannt zu machen, dann könnte mit dieser kleinen Änderung die positive Entwicklung des ESUG noch einmal deutlich beschleunigt werden“, merkt Prof. Haarmeyer an.

 


Große Bereitschaft zur Mitarbeit in vorläufigen Gläubigerausschüssen

Erstaunlich, so Michael Bretz, sei die Bereitschaft von mehr als 50 Prozent der Unternehmen, in einem vorläufigen Gläubigerausschuss mitzuarbeiten. Der Gläubigerausschuss ist das zentrale Steuerungsinstrument in einem Insolvenzverfahren. Er hat die Aufgabe den Schuldner während des Verfahrens zu überwachen und er kann die Restrukturierungsmaßnahmen mitbestimmen. „Während in der Vergangenheit die meisten Insolvenzverfahren ohne aktive Beteiligung von Unternehmen als Gläubiger stattfanden, wollen heutzutage die Gläubiger wichtige Verfahrensentscheidungen selber treffen“, so die Auffassung von Prof. Haarmeyer und weiter, „der deutsche Mittelstand steht der Reform des Insolvenzrechts positiv gegenüber und es ist erstmals ein grundlegender positiver Wandel gegenüber einer Insolvenz als Chance zu erkennen.“

 

Die Ergebnisse der Umfrage werden beim 3. Deutschen Gläubigerkongress am 11. und 12. Juni 2014 in Köln vorgestellt. Der Gläubigerkongress befasst sich in diesem Jahr mit dem Schutzschirm des Insolvenzrechts und der Entstigmatisierung des Scheiterns. Der Kongress will einen weiteren Schritt zu einer Sanierungskultur in Deutschland gehen. Dazu referieren Prof. Dr. Hans Haarmeyer (DIAI) Burkhard Jung (hww Unternehmensberater GmbH), Lennart Koch (taskforce AG), Ralf Coenen (taskforce AG), Klaus Siemon (Anwaltskanzlei Siemon), Michael Bretz (Creditreform), Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp), Dr. Sarah Nitsche (Finance), Rudolf Keßler (BayWa AG), Dr. Frank Nikolaus (TMA Deutschland e.V.),  Michael Pluta (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), Peter Hützen (Bird & Bird LLP), Prof. Reinhold Johrendt (HafenCity Universität Hamburg) und Bernd Depping (dnp Depping).

 

 

 

 

 

 

 



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