19.03.2010 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Neue Datenschutzvorschriften für Ihr Mahnwesen

Neue Datenschutzvorschriften für Ihr Mahnwesen

Zum 1. April 2010 treten neue Datenschutzvorschriften zum Forderungsmanagement in Kraft. Die Regelungen wirken sich direkt auf alle Unternehmen aus, die die zur Eintreibung von offenen Forderungen gegen private Schuldner Dienstleister wie Inkassobüros, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen nutzen.


Die Übermittlung der Kundendaten an den Dienstleister darf nur noch nach der neuen Regelung erfolgen. Verstöße können Strafen und Schadenersatzforderungen betroffener Kunden nach sich ziehen. Die R

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.



Bild: © F.Takemoto