20.09.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Neue Statistik von Schultze & Braun belegt: Insolvenzplan wird zu selten genutzt

Insolvente Firmen nutzen das Insolvenzplanverfahren noch wenig

Auch 13 Jahre nach seiner Einführung ist der Insolvenzplan immer noch nicht als alternatives Sanierungsinstrument etabliert. Das belegt der aktuelle Insolvenzplan-Index der Kanzlei Schultze & Braun. 2011 wurde demnach bei nur rund einem Prozent der eröffneten Insolvenzverfahren beim Antrag ein Insolvenzplan eingereicht.


Auch 13 Jahre nach seiner Einführung ist der Insolvenzplan immer noch nicht als alternatives Sanierungsinstrument etabliert. Das belegt der aktuelle Insolvenzplan-Index der Kanzlei Schultze & Braun. 2011 wurde demnach bei nur rund einem Prozent der eröffneten Insolvenzverfahren beim Antrag ein Insolvenzplan eingereicht.

 

An der Befragung nahmen mit 124 von 182 Gerichten rund zwei Drittel der deutschen Insolvenzgerichte teil. An ihnen wurden im vergangenen Jahr rund 23.500 Insolvenzverfahren eröffnet (inkl. Einzelunternehmer und Freie Berufe). Bei 247 Insolvenzanträgen wurde ein Insolvenzplan eingereicht. Im Durchschnitt kommt ein Plan auf 100 Insolvenzverfahren oder jedes Gericht auf zwei Pläne .

 

„Der Insolvenzplan wird auch 13 Jahre nach seiner Einführung weder in ausreichendem Maße als Sanierungsinstrument noch als grundsätzliche Alternative zur Regelung des Verfahrens eingesetzt“, fasst Rechtsanwalt Achim Frank, geschäftsführender Partner bei Schultze & Braun die Ergebnisse des aktuellen Insolvenzplan-Index zusammen. „Das liegt unter anderem daran, dass es rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvoll ist, einen solchen Insolvenzplan zu erstellen. Die Beteiligten lassen Gestaltungsmöglichkeiten einfach liegen.“ Allerdings habe der Insolvenzplan seine Praxistauglichkeit bereits in vielen Verfahren unter Beweis gestellt und biete allen Verfahrensbeteiligten gegenüber einer Regelinsolvenz zahlreiche Vorteile. „Die Befriedigungsquote ist in der Regel höher, der Rechtsträger bleibt erhalten und der Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Aufhebung des Verfahrens ist kürzer“, sagt der Spezialist, der seit der Einführung dieses Instruments Insolvenzpläne vom Einzelunternehmer bis hin zu international agierenden Konzernen erstellt hat. „Nach meiner Einschätzung kann der Insolvenzplan bereits heute bei fünf bis zehn Prozent der Unternehmensinsolvenzen das Sanierungsinstrument der ersten Wahl sein.“

 

Der Insolvenzplan-Index belegt, dass sich die durchschnittliche Anzahl der Insolvenzanträge, bei denen ein Insolvenzplan eingereicht wurde, je Gericht in den Jahren 1999 (0,39) bis 2011 (1,99) mehr als verfünffacht hat. Der Anteil der Insolvenzanträge mit Plan an den eröffneten Unternehmensinsolvenzen hat sich im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt. „Das ist auf den ersten Blick eine positive Entwicklung“, sagt Frank, schränkt aber ein: „Sie stagniert jedoch bereits seit zwei Jahren auf diesem Niveau.“ Der Anstieg wird zudem dadurch relativiert, dass sich auch die Anzahl der im Index erfassten eröffneten Unternehmensinsolvenzen zwischen 1999 (rund 10.500 Verfahren) und 2011 (rund 23.500 Verfahren) mehr als verdoppelt hat. Für den Insolvenzplan-Index befragt Schultze & Braun seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung jedes Jahr die deutschen Insolvenzgerichte.

 

Anstieg der Sanierungen mittels Insolvenzplan durch das ESUG erwartet 

Für das laufende Jahr erwartet Achim Frank einen neuerlichen Anstieg der Sanierungen mittels Insolvenzplan. Grund dafür sind die neuen Regelungen des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist. „Die neuen Möglichkeiten straffen das Planverfahren und machen den Insolvenzplan als Sanierungsinstrument besonders für die Gläubiger attraktiver, da ihre Position gestärkt wird“, sagt der Sanierungsexperte. Das ESUG verbessert die Verhandlungsposition der Gläubiger gegenüber den Gesellschaften, gestattet die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap), schafft die Möglichkeit, Unternehmensanteile ohne Zustimmung oder Mitwirkung der Altgesellschafter zu übertragen und beschränkt die Rechtsmittel gegen die Planbestätigung.




 


 

Über Achim Frank:

Achim Frank ist geschäftsführender Partner bei Schultze & Braun. Der Rechtsanwalt, der seit 1996 für die Kanzlei im Geschäftsbereich Sanierungsberatung tätig ist, hat sich auf krisennahe Unternehmensberatung und das Erstellen von Insolvenzplänen spezialisiert. Neben seiner Referententätigkeit zu Insolvenzplanverfahren ist Frank Mitautor zahlreicher Publikationen – unter anderem des Kommentars zur Insolvenzordnung von Dr. Eberhard Braun, einem Standardwerk, das unter Insolvenzrechtlern als „Der Braun“ bekannt ist.

 

Über Schultze & Braun:

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt sich seit über 35 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Die Kanzlei mit Sitz in Achern ist bundesweit an 38 Standorten tätig und eine der größten insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Deutschland. Jährlich werden Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz. Zu den größten Verfahren gehören u.a. FlowTex, Daewoo Germany, Winterling, Fairchild Dornier, Rosenthal, Solar Millennium, SaarGummi und die Beluga-Gruppe.

 

 


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