04.10.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Neustart bei Hagedorn AG: 100 Arbeitsplätze gesichert

Insgesamt brachte Insolvenzverwalter Stephan Michels vier verbundene Insolvenzpläne miteinander in Deckung.

Die Hagedorn AG startet neu durch: Die Gläubigerversammlung stimmte den, vom Insolvenzverwalter, vorgelegten Insolvenzplänen bereits im Sommer 2016 zu.


Nach der Überwindung von weiteren rechtlichen Hürden und Widerständen ist nun der Erhalt des Traditionsunternehmens mit rund 100 Arbeitsplätzen gesichert. Insgesamt brachte Insolvenzverwalter Stephan Michels vier verbundene Pläne miteinander in Deckung. Nach fast fünfjähriger Fortführung können die Insolvenzverfahren nun sehr erfolgreich beendet werden.

 

 

Strukturelle Anpassungen nach Insolvenzantrag erfolgreich.

Im Mai 2012 hatte die Hagedorn-Gruppe beim Amtsgericht Osnabrück einen Insolvenzantrag gestellt. Das Ziel: Sich über ein Insolvenzplanverfahren organisatorisch und finanziell zu restrukturieren. Das Gericht bestellte den auf Sanierungen spezialisierte Fachanwalt für Insolvenzrecht, Stephan Michels, von der Kanzlei MICHELS VORAST Insolvenzverwaltungen in Münster, zum Insolvenzverwalter. „Gemeinsam mit der neuen Geschäftsführung haben wir viereinhalb Jahren lang zukunftssichernde Restrukturierungs- und Sanierungsschritte umgesetzt!“ so Rechtsanwalt Michels.

Das Unternehmen stellte die Einkaufs- und die Vertriebsorganisation neu auf und prüfte umfangreich Lieferantenbeziehungen und bestehenden Kundenbeziehungen. Das hier geschöpfte Potential und die Optimierungseffekte sowie Investitionen in Anlagen und Reparaturmaßnahmen führten letztendlich zum erreichten Turnaround. Ebenso trug der Wechsel von zentralen Positionen dazu bei, dass wieder positive Jahresergebnisse erzielt werden. Stephan Michels hat die Vorrausetzungen geschaffen, dass sich das Unternehmen wieder in dem schwierigen internationalen Wettbewerbsumfeld behauptet. Die Produktion am Standort Lingen besteht fort. Insgesamt 100 Arbeitsplätze bleiben erhalten.

 

Rechtsanwalt Michels verhinderte, gemeinsam mit dem eingebundenen Vorstand, die Zerschlagung des Unternehmens. Mit dem Ergebnis das der Wert, nicht zuletzt auch im Interesse der Gläubiger und Mitarbeiter, erhalten bleibt. Eine Neufinanzierung über ein Kreditinstitut und der unermüdliche Einsatz von Mitarbeitern und Mitarbeitervertretungen waren mitentscheidend für den herausragenden Erfolg der Sanierung. Der positive Verlauf und der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens sind das Ergebnis eines außerordentlich guten Zusammenspiels der motivierten Belegschaft mit allen Sanierungsverantwortlichen und den Gesellschaftern: „Wir haben das gemeinsame Ziel nie aus den Augen verloren!“, sagt Insolvenzverwalter Stephan Michels. Vor allem aber waren es die Gläubiger des Unternehmens selbst, die den Erhalt der Unternehmen trotz bestehender anderer Sanierungslösungen mitgetragen haben. Neben allen wirtschaftlichen Hürden, mussten Anfang des Jahres die Stolpersteine des sogenannten Sanierungserlasses genommen werden. Die Neuregelung der gesetzlichen Grundlage und die Forderungen des Bundesrates zogen weitere Verzögerungen nach sich. „Dieser Fall zeigt exemplarisch auf, welche Möglichkeiten zur erfolgreichen Unternehmenssanierung im deutschen Insolvenzrecht möglich sind.“

 

Vorstand Gerd Hofmann ergänzt: „Die Hagedorn-Gruppe hat nun bessere Chancen denn je, sich auch langfristig erfolgreich am Markt zu positionieren. Wir sind begeistert über den geleisteten Kraftakt von Herrn Michels und seiner beteiligten Kollegen. Viele hätten dem starken Gegenwind nicht über eine so lange Zeit standgehalten."

 


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