20.03.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

NWZ: Noch fehlt Zustimmung der Gläubiger

Atimmen die Gläubiger der insolventen Wildeshauser Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG (WST) zu?

Denn zunächst müssen die Gläubiger der insolventen Wildeshauser Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG (WST) noch der Aufhebung des alten Erschließungsvertrags ihren Segen geben.



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