21.05.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Oberflächenveredler Vakulicht GmbH meldet Insolvenz an

Insolventer Oberflächenveredler Vakulicht soll saniert werden

Löhne und Gehälter bis auf Weiteres gesichert. Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter.


Mit Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt vom 13.05.2024 wurde über das Vermögen der Vakulicht GmbH aus Niedersynderstedt die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt André Rombach, Partner der ROMBACH - Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter Partnerschaft mbB, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Team um Rechtsanwalt André Rombach hat umgehend nach seiner Bestellung die Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen ergriffen. So sind bspw. die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter:innen bis auf weiteres gesichert. Der Geschäftsbetrieb läuft derzeit reibungslos weiter. Kunden und Lieferanten wurden informiert, erste lösungsorientierte Gespräche wurden mit ihnen geführt.

In einem vorläufigen Statement beschreibt Rombach die aktuelle Situation mit diesen Worten: „Nachdem wir die Löhne und Gehälter gesichert haben, liegt unser derzeitiger Fokus auf der Stabilisierung des Geschäftsbetriebs. Im Anschluss werden wir mögliche Fortführungslösungen prüfen.“

Die Vakulicht GmbH hat sich in mehr als 30 Geschäftsjahren einen Namen als qualitativ hochwertig arbeitendes Unternehmen im Bereich der Oberflächenveredelung gemacht. Zu den Kernleistungen zählen metallische Beschichtungen (reflektierend / dekorativ) und Lackierungen (farblich oder transparent) auf Kunststoff, Metall und Glas. Zum Kundenstamm zählen u.a. Unternehmen der automotiven Industrie wie auch der Kunststoff-, Leuchten-, Medizin- und Möbelindustrie. Mit der Zielstellung „100 % ökologische Pro[1]zesse bei 0 % CO²-Fußabdruck“ geht Vakulicht auch beim Thema Nachhaltigkeit voran.



">Über ROMBACH Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenz[1]recht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro


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