ODD: Befriedigungsquote liegt derzeit bei sehr guten 87,59 %
Insolvenzverfahren ODD GmbH: Befriedigungsquote liegt derzeit bei sehr guten 87,59 % - Aufruf an die Gläubiger: Bitte Bankverbindung mitteilen
Am 19. Juni 2017 konnte die Insolvenzverwaltung eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger vornehmen. Die derzeitige Befriedigungsquote liegt bei außerordentlich hohen 87,59 %.
Unberechtigte Forderungen von über 100 Mio. € erfolgreich abgewehrt
Das sehr gute Verfahrensergebnis konnte im Wesentlichen dadurch erreicht werden, dass Sonderaktiva zur Masse gezogen werden konnten und darüber hinaus unberechtigte Forderungen in Höhe von über 100 Millionen € erfolgreich abgewehrt werden konnten. Hierzu war es in zwei Verfahrenskomplexen erforderlich, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu ändern.
Aufruf an die Gläubiger: Bitte Bankverbindung mitteilen
Es gibt immer noch Gläubiger, die ihre Bankverbindungen der Insolvenzverwaltung nicht mitgeteilt haben. Diese Gelder wurden zurückbehalten. Die Gläubiger werden dringend gebeten, die Bankverbindung der Insolvenzverwaltung bekannt zu geben, damit auch diese die ihnen zustehende Quote erhalten können.
Verfahrensabschluss voraussichtlich 2018
Die Insolvenzverwaltung geht davon aus, dass das Verfahren im Jahr 2018 abgeschlossen werden kann. Es ist noch ein Prozessausgang abzuwarten, der derzeit in der Berufungsinstanz bei einem Oberverwaltungsgericht anhängig ist. Sodann kann die Verfahrensbeendigung vorbereitet werden. Die zweite Abschlagsverteilung wurde jedoch so dotiert, dass mit keinen wesentlichen weiteren Ausschüttungen an die Gläubiger mehr zu rechnen ist.
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