10.11.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

OLG Hamburg: Statthaftigkeit der Abrechnung von Betriebskosten

Der Kläger ist seit dem 03.03.2015 Insolvenzverwalter über das Vermögen der h. p. GmbH

Az.8 U 41/16: Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der h. p. GmbH von der Beklagten Heizkostennachzahlung für die Jahre 2007 bis 2010.



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