17.09.2014 - Kategorie "Recht und Gesetz"

OLG Köln: Informationspflicht des Geschäftsführers gegenüber Geschäftspartnern

Geschäftsführer muss über Insolvenz informieren

Eine solche Informationspflicht wird aber bejaht, wenn eine Krisensituation besteht und die Durchführbarkeit des Vertrages bei Vorleistungspflicht des Vertragspartners durch Überschuldung von vornherein schwerwiegend gefährdet ist oder wenn die schlechte wirtschaftliche Lage zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet ist, insbesondere wenn bei Inanspruchnahme von Geld- oder Warenkredit mit Rücksicht auf die bestehende Überschuldung zu erwarten ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung zahlungsunfähig sein wird



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