12.01.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Omega AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter nimmt Ermittlungen auf

Vermögenslage der insolventen Omega AG und ihrer Beteiligungen bislang nur teilweise bekannt

Vorläufiger Insolvenzverwalter nimmt Ermittlungen zu insolventer Immobilienholding auf


Die Immobilienholding Omega AG steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Auf einen Gläubigerantrag hat das Amtsgericht München am 09.01.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Omega AG angeordnet und den Sanierungsexperten Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei POHLMANN HOFMANN zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

 

Bereits zuvor war Hofmann im Dezember 2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mehrerer Immobilienprojektgesellschaften aus der Unternehmensgruppe der Omega AG bestellt worden, die insgesamt rund 1.450 Wohneinheiten in Stralsund und in Rheinland-Pfalz im Bestand haben.

 

Die Omega AG mit Sitz in München ist ein im Jahr 2011 gegründeter Immobilieninvestor mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Nach den Angaben auf der Internetseite der Omega AG verfügte die Omega-Unternehmensgruppe Ende des Jahres 2022 noch über einen Immobilienbestand von 5.500 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Eigentümer der Immobilien waren im Wesentlichen Gesellschaften, an welchen die Omega AG – ggf. über Zwischenholdings – beteiligt war.

 

Nach ersten Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters gehörten zur Omega-Unternehmensgruppe zeitweise über 70 Gesellschaften, wobei einzelne Beteiligungen oder Immobilienportfolios in den vergangenen Monaten bereits auf Dritte übertragen wurden. Die entsprechenden Übertragungsvorgänge wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen seiner bereits eingeleiteten Ermittlungen prüfen. Dies gilt insbesondere für die Übertragungen auf Gesellschaften, die zur Gruppe der Whitefield Investment AG gehören, bei der es sich seit Mitte des Jahres 2023 um die mittelbare Mehrheitsaktionärin der Omega AG handelt.

 

Die Vermögenslage der Omega AG und auch deren Schulden, die sich nach vorläufigen Erkenntnissen Mitte des Jahres 2023 auf rund EUR 350 Mio. aufsummiert haben sollen, sind bislang nicht abschließend geklärt. Der vorläufige Insolvenzverwalter versucht derzeit, sich gemeinsam mit seinem Team einen Überblick über die Unternehmensgruppe zu verschaffen. Hierzu Hofmann: „Derzeit haben wir nur einen sehr eingeschränkten Blick auf Vermögen und Schulden der Omega AG, da uns das Unternehmen selbst bislang keinerlei Auskünfte erteilt hat. Wir haben inzwischen Ermittlungen in viele Richtungen eingeleitet und stehen bereits in Kontakt zu einzelnen Gläubigern.“ Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insoweit im weiteren Verlauf insbesondere auch Sachverhalte zu prüfen haben, die der sogenannten Insolvenzanfechtung unterliegen können. Die in §§ 129 ff. InsO geregelte Insolvenzanfechtung ermöglicht es, in eröffneten Insolvenzverfahren Vermögensverschiebungen unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten der Gläubiger insolventer Unternehmen rückabzuwickeln. Der Rückforderungsanspruch kann nach den Regelungen des § 145 InsO sogar gegen Dritte geltend gemacht werden, die Vermögenswerte insolventer Gesellschaften nachgelagert von Ersterwerbern kaufen, wenn die Veräußerung durch die insolvente Gesellschaft der Insolvenzanfechtung unterlag.

 

Zuletzt ist bekannt geworden, dass die Omega AG noch im Dezember 2023 durch einen Hauptversammlungsbeschluss in „Amina AG“ umfirmiert worden war. Der Sitz der Gesellschaft wurde zugleich nach Nordenham in Niedersachsen verlegt. Zudem ist aus Presseberichten bekannt geworden, dass die Whitefield Capital GmbH die Liquidation der Omega AG in Auftrag geben will. Hierzu der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Matthias Hofmann: „Die Hintergründe der Umfirmierung und Sitzverlegung sind mir nicht bekannt. Ob es sich hierbei um einen Versuch handeln sollte, den Zugriff auf Vermögen der Omega AG durch Gläubiger zu erschweren, kann ich nicht beurteilen. Für die Gläubiger ändern diese Vorgänge wie auch ein etwaiger Liquidationsbeschluss im Ergebnis aber nichts – die Gläubiger können ihre Rechte weiterhin gegenüber der Gesellschaft durchsetzen. Gläubiger können sich gern in meiner Kanzlei melden, sofern sie nicht ohnehin in den nächsten Tagen von mir kontaktiert werden. Auch für Hinweise auf weitere Schulden und insbesondere auf Vermögenswerte der Omega AG sind wir dankbar.“

 

Über POHLMANN HOFMANN

Pohlmann Hofmann ist eine der führenden Kanzleien für Insolvenzverwaltung und Eigenverwaltung in Deutschland mit mehr als 60 Mitarbeitern, davon rund 20 Berufsträger, und mehreren Standorten in Süddeutschland. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Insolvenzverfahren, die Betreuung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, die Abwicklung von Kriminalinsolvenzen sowie die Bearbeitung und Betreuung von Insolvenzverfahren mit komplexen rechtlichen Problemen.


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