OPENJUR: Auswirkungen eines deutschen Insolvenzverfahrens auf Vermögen in Griechenland

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch ein deutsches Gericht erfasst nach deutschem Recht das gesamte in- und ausländische Vermögen des Schuldners, sofern nicht ausnahmsweise ein auf Inlandsvermögen beschränktes Partikularinsolvenzverfahren stattfindet.
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