PINSENT-MASONS: BGH fordert von Insolvenzverwaltern mehr Nachweise bei Insolvenzanfechtung

Nach einer Entscheidung des BGH müssen Insolvenzverwalter künftig mehr Nachweise erbringen, wenn sie behaupten, dass das insolvente Unternehmen Zahlungen mit dem Vorsatz vorgenommen habe, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen.
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