Pohlmann Hofmann: Erste vorläufige Eigenverwaltung in München
Der erste „Schutzschirm-Antrag“ beim Amtsgericht München ging am 27.03.2012 ein. Das Gericht wies den Schutzschirmantrag jedoch zurück. Nun ist es ein mittelständisches Bauunternehmen aus dem Münchner Landkreis, bei dem das Amtsgericht München erstmals die Voraussetzungen für eine „vorläufige Eigenverwaltung“ nach § 270a InsO unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters bejaht hat.
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