26.01.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied zu Gunsten eines privat krankenversicherten Beziehers von ALG II. Dieser hatte die Übernahme der Versicherungsbeiträge in voller Höhe durch das Jobcenter eingeklagt.


Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R entschieden, dass der als selbständiger Rechtsanwalt tätige und privat krankenversicherte Kläger im strei

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