13.08.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Prof. Dr. Detlef Uthoff: Sanierung unter dem Schutzschirm

Kiel: Uthoff undter dem Insolvenz-Schutzschirm

Augenklinik Bellevue läuft mit allen 160 Mitarbeitern ungestört weiter.


Auf Antrag von Prof. Dr. Detlef Uthoff hat das Amtsgericht Kiel heute ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, um eine Sanierung des Einzelunternehmers zu ermöglichen. Prof. Uthoff, der in Deutschland zu den führenden Augenspezialisten zählt, betreibt in Kiel die Augenklinik Bellevue mit 160 Mitarbeitern. Der Klinikbetrieb läuft mit allen Mitarbeitern unter Leitung von Prof. Uthoff ungestört weiter.

 

Grundlage des Schutzschirmverfahrens ist ein Testat des Frankfurter Rechtsanwalts Dr. Jan Roth, dass Prof. Uthoff durch eine Sofortzahlung eines umstrittenen Steuererlasses über 3,7 Millionen Euro die Zahlungsunfähigkeit droht. Am 9. Juli hatte das Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag von Prof. Uthoff gegen einen entsprechenden Bescheid der Stadt Kiel in erster Instanz abgelehnt. Zwar hatte Prof. Uthoff dagegen am 22. Juli Beschwerde eingelegt, doch muss mit einer sofortigen Zahlungsaufforderung durch die Stadt Kiel gerechnet werden.

 

Innerhalb der nächsten drei Monate wird der Sanierungsexperte Prof. Rolf Rattunde als Generalbevollmächtigter von Prof. Uthoff zusammen mit dem vom Gericht ernannten vorläufigen Sachwalter Prof. Dr. Klaus Pannen einen Sanierungsplan des Einzelunternehmers erarbeiten. Während des gesetzlichen Schutzschirmverfahrens steht Prof. Uthoff unter Gläubigerschutz.

 

"Bei der Sanierung kann ich mich jetzt auf zwei Experten stützen. Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde von der Kanzlei Leonhardt Rattunde, der in bedeutenden Schutzschirmverfahren tätig ist, begleitet das Verfahren in meiner Eigenverwaltung als mein Generalbevollmächtigter. Als vorläufiger Sachwalter wird der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen das Verfahren überwachen und dem Gericht in den nächsten drei Monaten eine Zusammenstellung sowie ein  Gutachten über meine persönlichen Vermögensverhältnisse vorlegen. So kann ich mich voll auf meine eigentlichen Kompetenzen, nämlich meine ärztliche Tätigkeit und die Leitung der Klinik konzentrieren", erklärte Prof. Dr. Detlef Uthoff.

 

"Prof. Uthoff hat den Antrag auf ein Schutzschirmverfahren rechtzeitig gestellt. Er ist nicht zahlungsunfähig, sondern es droht eine Zahlungsunfähigkeit, wenn die Stadt Kiel ihren Bescheid sofort vollstrecken würde. Für eine schnelle und nachhaltige Sanierung bietet das gesetzliche Schutzschirmverfahren mehrere Möglichkeiten. In diesem Verfahren steht vor allem die international renommierte Augenklinik Bellevue im Zentrum. Als Plankrankenhaus des Landes Schleswig-Holstein erfüllt sie für die augenärztliche Versorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein einen öffentlichen Auftrag, und mit 160 Arbeitsplätzen ist sie auch ein bedeutender Standortfaktor. Der Betrieb der Augenklinik läuft wirtschaftlich erfolgreich. Er wird gefährdet durch Nebenleistungen auf Gewerbesteuern von Prof. Uthoff aus gescheiterten und verlustreichen Immobiliengeschäften Anfang der neunziger Jahren, die die Stadt Kiel umgehend in voller Höhe fällig stellen will. Der Gläubigerschutz im Schutzschirmverfahren gibt uns jetzt genügend Zeit für eine Sanierung. In den nächsten Tagen und Wochen werde ich deshalb Gespräche mit allen Beteiligten führen. Schließlich dürfte jeder ein Interesse an einer Sanierung sowie an einer Fortführung der Klinik haben, um mögliche wirtschaftliche Verluste so gering wie möglich zu halten", erklärte Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde von der Kanzlei Leonhardt Rattunde.

 

 


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