30.04.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Projektmanagement-Spezialist Actano hat sich in Eigenverwaltung erfolgreich saniert

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Actano GmbH aufgehoben

Insolvenzplanverfahren in Rekordzeit von nur fünf Monaten durchgeführt


Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Actano GmbH aufgehoben. Damit ist das Insolvenzplanverfahren des Projektmanagement-Spezialisten nach nur fünf Monaten in Rekordzeit beendet. Den Insolvenzplan, der die Maßnahmen zur nachhaltigen Fortführung des Unternehmens sicherstellt, hatte die Geschäftsführung zusammen mit der Wirtschaftskanzlei und dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp erarbeitet.


„Wir können uns nun wieder voll und ganz auf das operative Geschäft konzentrieren. Insbesondere der Release 1.4 unserer Projektsteuerungssoftware und die Weiterentwicklung des RPLAN-Nachfolgers stehen im Vordergrund der nächsten Monate“, erklärt Actano-Geschäftsführer Markus Lipinsky. „Wir konnten unsere Position am Markt festigen und werden im Rahmen der strategischen Unternehmensausrichtung unser Know-how auf dem Gebiet Product-Lifecycle-Management (kurz PLM) verstärkt in den Fokus stellen und dem Zielmarkt neue Impulse geben. Kunden, Mitarbeiter, Bestandsinvestoren und Lieferanten haben in besonderem Maße zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.“


„Die Eigenverwaltung war der richtige Weg für das Unternehmen. Actano ist ein gutes Beispiel dafür, welche positiven Effekte die reformierte Insolvenzordnung einem marktfähigen Unternehmen unter aktiver Beteiligung aller Stakeholder bringen kann. Das Unternehmen geht gestärkt und wettbewerbsfähig in die Zukunft“, erklärt Verwaltungsratsvorsitzender Peter Derendinger.


Mit der Eigenverwaltung nutzte Actano eine verbesserte Verfahrensart der Insolvenzordnung, die erst 2012 in Kraft trat. In der Eigenverwaltung erstellt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters einen Insolvenzplan, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird und dem die Gläubiger zustimmen müssen. Als Sachwalter bestellte das Amtsgericht den Münchner Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte.

 

 

 


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