PROMOD stellt nach fast 30 Jahren seinen stationären Handel in Deutschland ein
Letzte deutsche Filialen schließen zum Ende des Monats Februar 2021
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2020 und der Überleitung der Verfahrensart von der Eigenverwaltung in die Regelverwaltung hat das Amtsgericht Köln den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marco Kuhlmann von der Kanzlei Kreplin & Partner zum Insolvenzverwalter bestellt.
Laut seiner Aussage wurde es unter den Covid-19 Pandemiebedingungen ab Herbst 2020 zunehmend schwieriger, das operative Geschäft wirtschaftlich zu stabilisieren. Die massiven Umsatzeinbrüche ab dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 konnten aufgrund der Pandemieentwicklung auch in der Folgezeit weder kompensiert noch gemildert werden, so dass – laut Kuhlmann - nunmehr zum Ende des Monats Februar 2021 die letzten Filialen in Deutschland geschlossen werden müssen.
Trotz des grundsätzlichen Potentials der zunächst noch bestehenden 32 Filialen und der fortlaufenden Unterstützung durch die französische Muttergesellschaft PROMOD SAS zu Beginn der Pandemie, war jedoch fortlaufend mangels planbarer Perspektive eine notwendige Restrukturierung finanziell nicht umsetzbar. Auch alternative Fortführungskonzepte mit entgegenkommenden Verhandlungsergebnissen seitens vieler Vermietungsgesellschaften sowie ein eigens eingeläuteter M&A-Prozess konnten eine erforderliche wirtschaftliche Stabilität nicht garantieren, so Kuhlmann in seiner Mitteilung vom heutigen Tag.
Von der Schließung aller stationären Filialbetriebe ist jedoch der deutsche Online- Shop – welcher direkt aus Frankreich von der Muttergesellschaft betrieben wird – nicht betroffen. Dieser bleibt, wie gewohnt, bestehen und gibt daher allen deutschen Kundinnen auch weiterhin die Möglichkeit, dort das gesamte, aktuelle PROMOD Sortiment zu beziehen. Der deutsche PROMOD Geschäftsführer, Herr Andreas Lobmeyr kündigte sogar an, dass der französische Mutterkonzern den deutschen Onlinehandel noch weiter ausbauen möchte.
Damit verabschiedet sich nach fast 30 Jahren die Modemarke PROMOD vom deutschen, stationären Einzelhandel. Lobmeyr und Kuhlmann danken in dieser Situation ausdrücklich dem gesamten PROMOD-Team, welches sich unter Pandemieumständen bei zusätzlichem, insolvenzbedingten Erschwernissen stets als sehr professionelles und äußerst engagiertes Team qualifizierte.
„Der Weg ab Pandemiebeginn bis zum heutigen Tag war sicherlich für uns alle kräftezehrend, aber hier hat sich grundsätzlich bewiesen, dass - bei fairem Umgang – langjährige, gute Geschäftsbeziehungen zu Vermietern, Lieferanten und sonstigen Dienstleistern, besonders in der Krise eine vertrauensvolle und belastbare Basis bilden. Allen unseren Geschäftspartnern gebührt daher ebenfalls mein voller Dank“, so Lobmeyr.
Den Ausführungen des Insolvenzverwalters Kuhlmann zufolge, konnten auch im eröffneten Insolvenzverfahren bis zur Beendigung eines jeden Arbeitsverhältnisses alle laufenden Arbeitnehmeransprüche, vorwiegend aus Lohn- und Gehaltzahlungen vollends bedient werden. „Dieses ist aktuell gerade in der pandemiegebeutelten Textil-/Fashionbranche nicht mehr selbstverständlich“, so Kuhlmann. Sein Ausblick für den stationären Textileinzelhandel fällt aufgrund des nochmals verlängerten Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 daher auch verhalten aus: „Sofern nicht schnellstmöglich die zugesagten finanziellen Hilfen bei den betroffenen Händlern ankommen, wird die weitere Grundfinanzierung immer angespannter; und an eine Finanzierung von Neukollektionen ist dabei sicherlich noch nicht zu denken.“
Kreplin & Partner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marco Kuhlmann wird regelmäßig von verschiedenen Gerichten als Insolvenzverwalter und Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren für Unternehmensinsolvenzen eingesetzt. Rechtsanwalt Kuhlmann ist Partner von KREPLIN & PARTNER – einer bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei mit mehreren bestellten Insolvenzverwaltern, unter anderem mit Standorten zu den Insolvenzgerichten in Köln, Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Düsseldorf, Essen, Arnsberg, Mönchengladbach, Koblenz und Aachen.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.