11.02.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Raab-Schuhe strebt Sanierung im Insolvenzverfahren an

Das Schuhhaus Raab musste Insolvenz anmelden

Verkauf geht in allen Filialen weiter


Das Münchner Traditionsunternehmen Schuhhaus Raab GmbH strebt eine Sanierung im Regelinsolvenzverfahren an. „Wir haben Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, um unseren Betrieb mit Unterstützung eines erfahrenen Insolvenzverwalters und Sanierungsexperten wieder auf eine tragfähige Basis für die Zukunft zu stellen. Daraufhin hat das Amtsgericht München Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In ersten Gesprächen haben wir gemeinsam bereits die Weichen gestellt, damit der Verkauf vorerst in allen unseren 15 Filialen in München, Oberbayern und der Oberpfalz unverändert weiter gehen kann“, teilte das Unternehmen heute mit.

 

„Als stationärer Fachhandel bieten wir gute Beratung an attraktiven Standorten an. Unser Markt ist durch den Wettbewerb mit Outlets und Online-Händlern in den vergangenen Jahren jedoch stark unter Druck gekommen. Das hat zu Umsatzeinbußen geführt, während gleichzeitig unsere Fixkosten für Mieten, Löhne und den Shop-Betrieb weiter gestiegen sind. Die Schere zwischen Aufwand und Ertrag ist jetzt so weit auseinander gegangen, dass wir den Betrieb auf unveränderter Grundlage nicht mehr fortführen können“, begründet Geschäftsführer Thomas Huber den Schritt. Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter soll nun ein Sanierungskonzept erarbeitet werden, um möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten.

 

Frühzeitige Antragstellung – Zahlungsverpflichtungen noch einschließlich Januar erfüllt

„Die Lage des stationären Schuhfachhandels ist generell schwierig. Die Raab-Schuhhäuser verfügen jedoch aufgrund ihrer Beratungskompetenz, ihrer Serviceangebote und ihrer zeitgemäßen Shop-Gestaltung über eine besondere Qualität. Darauf können wir in Gesprächen mit neuen Geldgebern und potenziellen Investoren aufsetzen. Durch die frühzeitige Antragstellung können wir auch nahezu den vollen Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten nutzen, um Optionen für eine dauerhafte Fortführung zu entwickeln und zu prüfen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter in einer ersten Einschätzung.

 

Das Unternehmen hatte bis einschließlich Januar noch alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Dr. Michael Jaffé will nun in Gesprächen mit der Agentur für Arbeit erreichen, dass über eine Vorfinanzierung des den Mitarbeitern zustehenden Insolvenzgeldes die Löhne auch in den nächsten drei Monaten pünktlich gezahlt werden können.

 

Die Schuhhaus Raab GmbH kann auf eine über 116-jährige Tradition zurück blicken und ist damit eines der ältesten Fachhandelsgeschäfte der Branche mit Sitz in München. Aus einem Schuhfachgeschäft ist dabei über die Jahre eine moderne Handelskette mit 15 Filialen in Oberbayern, davon allein 8 in München, und der Oberpfalz geworden.

 


Weitere Informationen:

Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia, Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des größten unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa. Darüber hinaus gelang es ihm in den letzten Jahren unter anderen die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH abzuschließen. 2014 konnte er den Geschäftsbetrieb der Kaiser GmbH, eines wichtigen Zulieferers für die internationale Automobilindustrie mit 640 Arbeitnehmern, vor dem Aus retten und einen Investor dafür finden. Das Amtsgericht Gera bestellte Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera AG, einer Holdinggesellschaft mit einem Konzernumsatz von rund 190 Mio. Euro. Es handelt sich dabei um die erste Insolvenz eines Stadtwerke-Konzerns in Deutschland.

 

Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zählt seit Jahren zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, des Insolvenzrechts, des Prozessrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten in Deutschland. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass Unternehmen in der Insolvenz saniert, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden. Dies geschieht sowohl innerhalb klassischer Insolvenzverfahren als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren nach dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen).


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