04.05.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Raiffeisenmarkt Flechtingen muss Insolvenzantrag stellen

Raiffeisen Flechtingen: Löhne und Gehälter der fünf Mitarbeiter über das Insolvenzgeld gesichert

Beratung und Verkauf laufen in vollem Umfang weiter


Die Raiffeisen Warengenossenschaft Flechtingen eG musste einen Insolvenzantrag stellen. Das zuständige Amtsgericht Magdeburg hat daraufhin Rechtsanwalt Rüdiger Bauch von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er verschafft sich nun vor Ort einen Überblick über die Situation und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Für alle Kunden des Bau- und Gartenmarktes hat er gute Nachrichten: „Die Beratung und der Verkauf laufen in vollem Umfang weiter. Unsere Kunden können am Standort Flechtingen weiterhin ihre Produkte kaufen und dabei aus der gesamten Angebotspalette der Raiffeisengenossenschaft wählen. Auch der Kauf auf Rechnung ist wie gewohnt möglich.“ Allerdings dürfen aus rechtlichen Gründen bereits erworbene Gutscheine nicht mehr angenommen werden. „Wir bedauern das, und uns ist bewusst, dass dies für unsere Kunden nicht schön ist. Allerdings müssen und werden wir uns an die gesetzlichen Regelungen halten“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter.


Der Raiffeisen Bau- und Gartenmarkt ist über die Grenzen von Flechtingen hinaus bekannt. Neben dem Verkauf an zahlreiche Privat- und gewerbliche Kunden werden auch mehrere Baustellen mit dem markteigenen LKW beliefert. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun die Optionen für eine Sanierung. Ziel des Verfahrens ist unter anderem ein Erhalt des Bau- und Gartenmarktes und der Arbeitspätze am Standort Flechtingen. Die Löhne und Gehälter der fünf Mitarbeiter sind bis Ende Juni über das Insolvenzgeld abgesichert. 


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