Rainer Eckert neues Mitglied im Gravenbrucher Kreis

Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und wählt Stefan Denkhaus für weitere zwei Jahre zum Sprecher
Die Mitglieder des Gravenbrucher Kreis haben in ihrer gestrigen
Mitgliederversammlung Dr. Rainer Eckert, Gründungspartner der
Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB, als neues Mitglied aufgenommen.
Dr. Rainer Eckert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und
Sanierungsrecht sowie Steuerrecht erweitert den Gravenbrucher
Kreis, in dem führende, überregional tätige Insolvenzverwalter und
Restrukturierungsexperten Deutschlands zusammengeschlossen
sind, als 20. aktives Mitglied.
„Mit Dr. Rainer Eckert nimmt der Gravenbrucher Kreis einen weiteren
erfahrenen Praktiker in seine Reihen auf, der seine Expertise bereits
in diversen Großverfahren, zuletzt insbesondere in
Krankenhaussanierungen im gesamten Bundesgebiet, unter Beweis
gestellt hat. Durch seine Verbandstätigkeit als Co-Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
DeutschenAnwaltVerein ist er in die laufenden rechtspolitischen
Themen bestens eingearbeitet und wird mit seinen Erfahrungen und
Ideen sowie seinem Engagement den Gravenbrucher Kreis
bereichern“, kommentiert Stefan Denkhaus, Sprecher des
Gravenbrucher Kreis, die Neuaufnahme.
Zudem haben die Mitglieder des Gravenbrucher Kreis ihren Sprecher
Stefan Denkhaus für seine zweite Amtszeit von weiteren zwei Jahren
in diesem Amt bestätigt. „Ich danke meinen Kollegen für das
Vertrauen, das sie weiterhin in mich setzen“, bedankt sich Stefan
Denkhaus nach seiner Wiederwahl und blick auf die kommende
Sprecherperiode: „Welche Schwerpunkte die neue Bundesregierung
im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzrechts setzen wird, ist
aufgrund der laufenden Koalitionsverhandlungen bislang noch nicht
absehbar. Ich gehe jedoch davon aus, dass uns die Evaluation des
Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen und die Anpassungen der Insolvenzordnung
beschäftigen werden. Ebenso bleibt abzuwarten, ob auch die neue
Bundesregierung die Einführung eines Berufsrechts für
Insolvenzverwalter für erforderlich hält.“
Dr. Rainer Eckert ist Gründungspartner der Kanzlei ECKERT, die mit
Büros in insgesamt 19 deutschen Städten vertreten ist und ihren
Hauptsitz in Hannover hat. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerrecht. Zu den
Insolvenzverfahren, die er als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder
Restrukturierungsexperte begleitet hat, gehören unter anderem die
Abellio Gruppe, die Klinikgruppe Regiomed, die Breckle GmbH
Matratzenfabrik oder die Krankenhäuser des DRK in Rheinland-Pfalz.
Zudem ist Dr. Rainer Eckert Lehrbeauftragter an der Leibniz
Universität Hannover sowie Co-Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
DeutschenAnwaltVerein.
Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 31 Mitglieder (davon 20 aktive und 11 passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist Stefan Denkhaus. Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung. Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.
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