Reaktion auf die Finanzkrise: Änderung der Insolvenzordnung
Heute wurde zur Stabilisierung des Finanzmarktes eine Änderung des Insolvenzrechts durch das Bundeskabinett in die Wege geleitet. Durch die Änderung soll der insolvenzrechtliche Begriff der "Überschuldung" entsprechend angepasst werden.
Ziel ist es, dass eine laut Bilanz vorliegende vorübergehende Überschuldung nicht den Insolvenzantrag erforderlich machen soll. Damit sollen Unternehmen, die durch große bilanzielle Wertverl
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